Zurück|Mietverwaltung28. März 20266 Min. Lesezeit

Die 5 häufigsten Fehler bei der Betriebskostenabrechnung

Die jährliche Betriebskostenabrechnung ist für viele Vermieter ein lästiges, aber notwendiges Übel. Sie birgt jedoch zahlreiche rechtliche Stolperfallen. Werden hier Fehler gemacht, bleiben Eigentümer oft auf den Kosten sitzen. Das sind die fünf häufigsten Fehler, die Sie vermeiden sollten:

1. Fristversäumnis

Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen. Endet das Abrechnungsjahr am 31. Dezember, muss das Dokument bis spätestens 31. Dezember des Folgejahres beim Mieter im Briefkasten sein. Verpassen Sie diese Frist, können Sie keine Nachzahlungen mehr einfordern – eventuelle Guthaben des Mieters müssen Sie jedoch trotzdem auszahlen.

2. Nicht umlagefähige Kosten berechnet

Nicht alle Kosten, die rund um die Immobilie anfallen, dürfen auf den Mieter abgewälzt werden. Typische Fehler sind die Umlage von Instandhaltungskosten, Reparaturen, Bankgebühren oder Verwaltungskosten. Umlagefähig sind gemäß Betriebskostenverordnung (BetrKV) nur laufende Kosten wie Grundsteuer, Wasser, Müllabfuhr, Hausmeister oder Gebäudereinigung.

3. Falscher Umlageschlüssel

Die Kosten müssen nach einem vereinbarten Schlüssel verteilt werden (z. B. nach Wohnfläche, Personenanzahl oder Wohneinheiten). Fehlt eine vertragliche Regelung, schreibt das Gesetz zwingend die Abrechnung nach Wohnfläche vor (mit Ausnahme der Heizkosten, die zu 50-70 % nach Verbrauch abgerechnet werden müssen).

4. Formelle Mängel

Eine Abrechnung muss für den juristischen Laien nachvollziehbar sein. Sie muss eine Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und Erläuterung des Verteilerschlüssels, die Berechnung des Anteils des Mieters und den Abzug der geleisteten Vorauszahlungen enthalten. Fehlt einer dieser Punkte, ist die Abrechnung formell unwirksam.

5. Das Wirtschaftlichkeitsgebot wird missachtet

Vermieter dürfen nicht blind die teuersten Dienstleister (z.B. für den Winterdienst oder die Gartenpflege) beauftragen. Sie sind an das Wirtschaftlichkeitsgebot gebunden und müssen auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis achten.

Fazit

Arbeiten Sie bei der Erstellung sorgfältig, nutzen Sie aktuelle Software-Lösungen oder übergeben Sie die Aufgabe an eine professionelle Hausverwaltung wie Küstenwert, um rechtssicher aufzutreten und finanzielle Einbußen zu vermeiden.

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