Zurück|Gebäudeoptimierung15. April 20265 Min. Lesezeit

Förderung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und deren Mitglieder

Die Elektrifizierung von Stellplätzen in Mehrparteienhäusern ist ein wichtiges Thema für viele Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Eine vorausschauend geplante Ladeinfrastruktur trägt dazu bei, den Wert der Immobilie langfristig zu sichern. Ab dem 15.04.2026 gibt es dafür neue, attraktive staatliche Förderungen.

Warum sich die Förderung für Ihre WEG lohnt

Ihre WEG oder einzelne Wohnungseigentümer erhalten eine Pauschalförderung pro Stellplatz. Gefördert werden sowohl die Vorverkabelung als auch die eigentlichen Ladepunkte. So kann Ihre Tiefgarage oder Ihr Parkplatz Schritt für Schritt elektrifiziert werden. Eine gemeinsam abgestimmte Lösung verhindert zudem teure, technisch uneinheitliche Nachrüstungen in der Zukunft.

Was wird genau gefördert?

  • Vorverkabelung: Auch wenn noch kein Ladepunkt installiert wird, fördert der Bund die Vorbereitung der Leitungen zu den Stellplätzen (Stromkabel und Anschlusspunkte).
  • Anschluss ans Stromnetz: Gefördert wird alles, was nötig ist, um die Ladepunkte mit Strom zu versorgen (Kabel, Zähler, Sicherungstechnik).
  • Bauliche Arbeiten: Erdarbeiten, Anpassungen von Wegen oder Durchbrüche für neue Kabelwege sind ebenfalls förderfähig.
  • Ladepunkte: Gefördert werden private (nicht öffentlich zugängliche) Ladepunkte für Stellplätze der WEG (11 kW bis 22 kW Ladeleistung).

Wie hoch ist die Förderung pro Stellplatz?

Je nach Ausstattung stehen pro zu elektrifizierendem Stellplatz folgende Zuschüsse zur Verfügung:

  • 1.300 €, wenn nur die Vorverkabelung erfolgt
  • 1.500 €, wenn zusätzlich ein Ladepunkt installiert wird
  • 2.000 €, wenn ein bidirektionaler Ladepunkt installiert wird (Strom kann geladen und ins Haus abgegeben werden)

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Damit eine Förderung möglich ist, muss die WEG mindestens 20 % der wohnbezogenen Stellplätze elektrifizieren (Vorverkabelung), jedoch insgesamt mindestens 6 Stellplätze. Der genutzte Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen (z.B. Ökostrom-Tarif oder eigene PV-Anlage).

Wichtig: Die Maßnahmen dürfen erst nach der Bewilligung des Förderantrags starten! Es muss ein Kostenvoranschlag und ein entsprechender WEG-Beschluss vorliegen (der Beschluss kann ggf. nachgereicht werden).

Die nächsten Schritte für Ihre WEG

  1. Bedarf klären & Projektumfang abstimmen
  2. Kostenvoranschlag von einem Elektrofachbetrieb einholen
  3. Eigentümerversammlung einberufen & WEG-Beschlussfassung durchführen ("vorbehaltlich der Förderzusage")
  4. Förderantrag online stellen (Antragstellung möglich vom 15.04.2026 bis 10.11.2026)

Weitere offizielle Informationen und die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie direkt auf der offiziellen Webseite:

Zur offiziellen Förderseite (laden-im-mehrparteienhaus.de)

Als Ihre Hausverwaltung in Cuxhaven unterstützen wir Sie bei Küstenwert gerne bei der Planung, der Einholung von Angeboten und der Beschlussfassung auf der nächsten Eigentümerversammlung. Sprechen Sie uns an!

Bereit für eine Mannschaft, die mitdenkt?

Werfen Sie den Anker und vereinbaren Sie ein unverbindliches Gespräch – wir melden uns zeitnah bei Ihnen.