Verwaltervertrag prüfen: Diese Klauseln sollten WEG kennen

Der Verwaltervertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen WEG und Hausverwaltung für Jahre. Ein transparenter Vertrag vermeidet spätere Streitigkeiten über Leistungen und Kosten.
Leistungskatalog und Entgelt
Prüfen Sie, welche Leistungen im Grundhonorar enthalten sind und welche gesondert berechnet werden – z. B. Sonderumlagen, Projektleitung oder ETV-Außentermine.
Kündigung und Übergabe
Seit dem WEMoG haben Eigentümer mehr Möglichkeiten, den Verwalter abzuberufen. Klare Übergabefristen und Pflichten zur Herausgabe von Unterlagen sollten vertraglich geregelt sein.
Bei Küstenwert erhalten WEG in der Region faire, verständliche Verträge mit festen Ansprechpartnern und digitalem Dokumentenzugang.
